Alkohol und Drogen am Steuer - lass lieber es sein !
Creative-Common-Lizenz
Es existiert offensichtlich ein direkter Zusammenhang zwischen dem Genuß von Alkohol oder Drogen und Motorradunfällen. Je höher das Tempo, desto schwerer die Verletzungen bei einem Zusammenstoß. Und Fahrer mit Alkohol im Blut sind wesentlich eher bereit, schnell zu fahren, als wenn sie nüchtern tun würden.
Auswirkungen von Alkohol im Körper
Ab 0,3 Promille
Das Sehfeld wird beeinträchtigt und man schätzt Geschwindigkeit und Entfernung falsch ein
Ab 0,5 Promille
Größere Sehstörungen, beginnende Enthemmung, Gleichgewichtsstörungen, verspätete Wahrnehmung von Bremslichtern und Ampeln
Ab 0,8 Promille
Tunnelblick, verminderte Aufmerksamkeit, erkennbare Enthemmung,
Konzentration läßt merklich nach
Ab 1,0 Promille
Erhöhte Risikobereitschaft, beginnende Sprachstörungen, steigende Aggressivität, verstärkter Tunnelblick
Ab 1,6 Promille
Starke Konzentrtionsstörungen, Gleichgewichtsstörungen, Lallen, Schlangenlinien fahren
Bild : Creative-Common-Lizenz
Maßnahmen des Gesetzgebers
Da man sich und andere unter dem Einfluß von Drogen und Alkohol gefährdet, hat der Gesetzgeber folgendes Regelwerk geschaffen :
Ab 0,0 Promille
Absolutes Alkoholverbot für Fahranfänger oder vor Vollendung des 21. Lebensjahres. Bei einem Verstoß sind 250 Euro fällig und 1 Punkt in Fensburg. Ab 0,3 Promille ist ein Aufbauseminar notwendig und die Probezeit wird um 2 Jahre verlängert.
Ab 0,3 Promille
Hier beginnt der Bereich der relativen Fahruntüchtigkrit. Treten Fahrfehler oder Gefährdungen auf, gilt dies strafbar und führt in der Regel zu einem Führerscheinentzug und einer Sperrffrist für die Neuerteilung der Fahrerlaubnis sowie einer Geldstrafe.
Ab 0,5 Promille
Dies führt zu einem Bußgeld von 500 Euro und 2 Punkten in Flensburg bei Ersttätern, wenn keine Gefährdungen und Ausfallerschenungen aufgetreten sind.
Ab 1,1 Promille
Hier gilt man als absolut fahruntüchtig. Der Führerschein wird entzogen und man verhängt meistens eine Sperrfrist von etwa 10 Monaten für die Neuerteilung der Fahrerlaubnis. Zudem fällt ein Bußgeld in Höhe eines Netto-Monatseinkommen an und es werden 3 Punkte in Flensburg eingetragen. Ggf. wird eine Medizinisch-Psychologischen-Untersuchung (MPU) zur Begutachtung der Fahreignung angeordnet.
Ab 1,6 Promille
Es wird eine Medizinisch-Psychologischen-Untersuchung (MPU) zur Begutachtung der Fahreignung angeordnet sowie absolute Fahruntüchtigkeit auch beim Führen von nichtmotorisierten Fahrzeugen im Straßenverkehr (z.B. auch Fahhräder).